Das Schutzkonzept für das Bruno-Bröker-Haus

Stand: 11/2021

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter und anderer Gewalt

Hintergrund und Vorbemerkung

Die vielfältigen Angebote und Möglichkeiten, die abhängig von Interessen und Talenten entwickelt werden und die das Leben und Erleben bereichern, sind verbunden mit Persönlichkeitsentwicklung, Gemeinschaftserlebnissen, Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Erfolg, geistigem und spirituellem Wachstum, Erleben von Freundschaft und Vertrauen. Oft sind sie geprägt von Möglichkeiten von Mitwirkung und Mitgestaltung, von demokratischen und emanzipatorischen Prinzipien und basieren im besten Fall auf Achtung und Umsetzung der Kinderrechte.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit birgt mit Blick auf (sexuelle) Gewaltausübung zum einen die besondere Chance, betroffenen Mädchen und Jungen Hilfe zu ermöglichen. Zum anderen besteht die Herausforderung, Kinder und Jugendliche davor zu schützen, dass sie in der Jugendfreizeiteinrichtung selbst (sexueller) Gewalt begegnen.

Das Schutzkonzept für das Bruno-Bröker-Haus verfolgt demnach zwei Aufgaben: Betroffenen Hilfestellungen bieten und kein Tatort werden.

An den Angeboten im Bruno-Bröker-Haus nehmen Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Lebenslagen teil. Manche Mädchen und Jungen, die persönliche, schulische oder familiäre Probleme belasten, suchen hier nicht zuletzt auch Ablenkung und stärkende Erfahrungen, die ihnen helfen können, ihre Probleme zu bewältigen oder besser zu ertragen. Die Besonderheiten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wie z. B. die Freiwilligkeit, Möglichkeiten für vertrauensvolle Beziehungen zu Gleichaltrigen, älteren Jugendlichen oder Erwachsenen, Geltung von weniger bzw. anderen Regeln, gegebenenfalls weniger Aufsicht und mehr Freiheit, können zudem Kindern und Jugendlichen einen Rahmen bieten, sich anzuvertrauen, Trost und Unterstützung zu finden. Mädchen und Jungen mit der Erfahrung des sexuellen Missbrauchs sehen hier möglicherweise die (einzige) Chance, Ansprechpersonen zu finden. Hier ist es unerlässlich, dass die hauptamtlichen Mitarbeitenden entsprechend geschult, informiert und vernetzt sind, damit sie wissen wie und wo Hilfe und Begleitung für die Betroffenen ermöglicht wird.

Die genannten Besonderheiten bieten Chancen zur Hilfe, stellen aber zugleich auch spezifische Gefahren dar, dass Mädchen und Jungen hier sexuelle Gewalt erfahren: Zum Beispiel können vertrauensvolle Beziehungen, aber auch die Bewunderung der Kinder und Jugendlichen für Trainer, Betreuerinnen oder Gruppenleiter für sexuellen Missbrauch ausgenutzt werden. Gruppendynamiken können dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ihre Grenzen überschreiten (lassen), um dazu zu gehören. Ein geringer Altersabstand zu Leitungspersonen kann zu Unklarheiten in den Rollen führen, Grenzen zwischen Betreuern und Betreuten verwischen und das tatsächlich vorhandene Machtgefälle kaschieren. Es ist daher sehr wichtig, für die Jugendfreizeiteinrichtung passende präventive Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, z. B. in der Auswahl von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, sowie einen konkreten Handlungsplan für das Vorgehen bei Verdacht zu erstellen und diesen bekannt zu machen.  

Schutzkonzept

Gemäß der Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe

(§§ 8a und 72a SGB VIII) in der Fassung vom 11. 12. 2013 [Gesetzestext siehe Anhang 7]

Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des Bruno-Bröker-Hauses streben an, Kindern und Jugendlichen Anregung und Förderung, Wertschätzung, Bindung und Beziehung in der Gruppe sowie Wohlergehen zu bieten. In vielfältigen Angeboten können Kinder und Jugendliche ohne Erwartungsdruck und wertschätzend ihre Stärken und Fähigkeiten entdecken, ausprobieren und verfeinern. Die Angebote des Bruno-Bröker-Hauses sollen ein kreativer Frei- und Schutzraum für junge Menschen sein. Kinderschutz und ein am Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen orientiertes Denken und Handeln ist ein zentraler Wert.

In den Angeboten des Bruno-Bröker-Hauses sollen persönliche Nähe, Lebensfreude sowie ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Werte wie Respekt, Wertschätzung und Vertrauen prägen die Arbeit der Mitglieder. Durch einen altersgemäßen Umgang werden Kinder und Jugendliche in ihrer gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe und darin unterstützt, soziale Kompetenzen zu entwickeln. Die Persönlichkeit und die Würde der anvertrauten jungen Menschen wird durch die Mitarbeiter*innen im Bruno-Bröker-Haus geachtet.

Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen und Anspruch auf Unterstützung und Hilfe bei sexuellen und/oder anderen gewalttätigen Übergriffen haben. Das Schutzkonzept soll Handlungssicherheit bei präventiven Maßnahmen bieten und dabei helfen, im Falle einer notwendigen Intervention die erforderlichen Schritte einzuleiten. Dadurch werden nicht nur die Kinder und Jugendlichen geschützt, sondern auch die beteiligten Beschäftigten, indem das Kinderschutzkonzept den transparenten und offenen Austausch mit dem Thema (sexuelle) Gewalt fördert.

Inwieweit im Bruno-Bröker-Haus ein Risiko besteht, dass mögliche Übergriffe von Mitarbeitenden selbst vorfallen und unbemerkt bleiben könnten, wurde in einer Risikoanalyse eingeschätzt. Hierzu haben die hauptamtlichen Mitarbeiter in einem umfassenden und systematischen Diskussionsprozess einen Arbeitsbogen [siehe Anhang 1] bearbeitet. Als Ergebnis wird festgehalten, dass das Risiko im Bruno-Bröker-Haus als eher gering eingeschätzt wird.

Diese Bewertung spiegelt wieder, dass bei den hauptamtlichen Mitarbeitern eine hohe Sensibilisierung für Gefahrensituationen vorhanden ist, dass eine 100%ige Sicherheit für Kinder und Jugendliche allerdings nicht herzustellen ist, zumal die konzeptionelle Ausrichtung eine hohe Niedrigschwelligkeit und Offenheit vorgibt.

‚Virtueller‘ Kummerkasten

Es besteht für Besucherinnen und Besuchern eine umfassende Möglichkeit, um Übergriffe und Verletzungen dieses Schutzkonzept zu melden. Ein Aushang gibt Aufschluss darüber,

  • dass sie direkt die drei hauptamtlichen Mitarbeitenden ansprechen können,
  • dass sie eine Email an bbh@ahrensburg.de schreiben, die zeitgleich an alle drei hauptamtlichen Mitarbeiter geht,
  • dass sie das Gespräch mit der Jugendpflegerin der Ahrensburg suchen; hier können auch sie eine E-Mail an caroline.vonLowtzow@ahrensburg.de schreiben.

Dieses Verfahren bietet für die Jugendlichen einen einfachen und auf Wunsch auch anonymen Zugang und minimiert etwaige Vertuschungsversuche.

Verhaltensampel

Welches Verhalten im Bruno-Bröker-Haus als wünschenswert, tolerabel und inakzeptabel gilt, ist in der Verhaltensampel festgehalten.  Diese Verhaltensampel [siehe Anhang 2] wurde gemeinsam mit den Jugendlichen, die die Einrichtung nutzen, entwickelt und wird hier auch regelmäßig weiterentwickelt.

Unangemessenes Verhalten von Mitarbeiter*innen

Sollte – entsprechend dieser Maßgabe – ein solches Verhalten auffällig werden, gilt es, dies unbedingt – gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dritten (Sechs-Augen-Prinzip) – behutsam und offen anzusprechen. Den genauen Ablauf, wie auf solches Verhalten reagiert werden sollte, ist in einem Verfahrensablauf [siehe Anhang 3] festgeschrieben.

Über den Verfahrensablauf bei Verdacht gegenüber Kolleg*innen hinaus gilt folgender Standard: Alle Beschäftigten müssen bei Arbeitsantritt ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Eine Kindeswohlgefährdung stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat dar. Sobald eine Anzeige gestellt wurde, sind die betreffenden Behörden / Institutionen verpflichtet zu ermitteln. Es sollte also nicht unüberlegt und vorschnell geurteilt werden. Informationen müssen diskret behandelt werden und dürfen nicht an Dritte (z.B. Medien) weitergegeben werden. Es ist wichtig, jeden Vorgang mit einem entsprechenden Protokoll intern schriftlich zu dokumentieren.

Verdacht auf externe Kindeswohlgefährdung

Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, die bei Kindern und Jugendlichen auf Missbrauch durch Personen außerhalb des Bruno-Bröker-Hauses hindeuten, gilt es für die Mitarbeiter*innen des Bruno-Bröker-Hauses nach einem detailliert einzuhaltenden Verfahrensablauf [siehe Anhang 4] zu reagieren.

Oberste Priorität im Falle eines Verdachtes hat der Schutz des Kindes bzw. des Jugendlichen. Andeutungen oder Äußerungen, die einen vorgefallenen Missbrauch nahelegen, sollten in jedem Fall ernst genommen werden, es sollte in jedem Fall Hilfe angeboten werden. Bei jedem Verdacht wird die Leitung der Stadtjugendpflege informiert werden.

Sexuelle Übergriffe von Kindern und Jugendlichen unter einander

Hier würde ein reiner Verfahrensablauf zu kurz greifen. Bei sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen muss über pädagogische Interventionen gesprochen werden auf der Grundlage von einer differenzierten Betrachtung von Grenzverletzungen, Übergriffen und sexuellem Missbrauch. Gerade bei übergriffigen Kindern sind das pädagogische Umgehen mit diesem Verhalten, Schutz der betroffenen Kinder und wirksame Formen der Einflussnahme auf übergriffige Kinder gefragt. Dazu ist es in der Regel notwendig, sich von einschlägigen Beratungsstellen beraten und ggf. begleiten zu lassen.

„Insofas“ (Insofern erfahrene Fachkräfte)

Bei Unsicherheit darüber, ob eine Missbrauchssituation vorliegt und was getan werden kann, können sogenannte „Insofas“(Insofern erfahrene Fachkräfte) zu Rate gezogen werden. Eine Liste dieser im Bereich Kindeswohlgefährdung geschulten Personen findet sich auf der Internetseite des Kreis Stormarn ( https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/

jugend-und-schule/soziale-dienste/kindeswohl-insoweit-erfahrene-fachkraefte/index.html)

Dokumentation

Bei diesen Verfahren im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen ist es sehr wichtig, die einzelnen Wahrnehmungen und Aktionen zu dokumentieren. Eine Arbeitshilfe hierzu findet sich im Anhang [siehe Anhang 5].

Unfälle und Verletzungen von Kindern und Jugendlichen

In der Einrichtung und auf dem Außengelände kann es zu Unfällen kommen. Kinder und Jugendliche in der Einrichtung vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen ist eine gemeinsame Aufgabe aller Mitarbeiter*innen. Will man jungen Menschen Erfahrungs- und Entwicklungsräume anbieten, in denen sie sich erproben können und auch sollen, lassen sich Unfälle und Verletzungen jedoch nie ausschließen. Diese Verfahrensregeln haben daher den Zweck, Leitlinien für angemessenes und situationsgerechtes Verhalten im Notfall aufzuzeigen. Sie werden in verschiedenen Räumen ausgehängt, sodass sie jederzeit sichtbar sind. Wir wollen nicht nur gesetzliche Anforderungen umfassend umsetzen und damit haftungsrechtliche Risiken minimieren, sondern vor allem eine kompetente Betreuung sicherstellen.

Über den Verfahrensablauf bei verletzten Kindern und Jugendlichen [siehe Anhang 6] hinaus gilt folgender Standard:

Alle festangestellten Mitarbeiter*innen sollen im zweijährigen Turnus einen Ersthelfer-Auffrischungskurs absolvieren.

Bestätigung

Hiermit bestätige ich eine Erläuterung zum Thema:

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Bruno-Bröker-Hauses

erhalten zu haben.  

Das Schutzkonzept ist mir in schriftlicher Form ausgehändigt worden. Die Anhänge, auf die das Schutzkonzept verweist, liegen im Bruno-Bröker-Haus aus und sind auf der Internetseite www.brunobroekerhaus.de nachzulesen.

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Ahrensburg, _______________    _______________________________________________________

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