Genesen und/oder geimpft, sowie Schüler*innen bis 18 Jahre.
Der Impf- oder Genesenenstatus muss nachgewiesen und kontrolliert werden. Schüler*innen bis 18 Jahre benötigen einen Nachweis, dass sie in ihren Schulen regelmäßig getestet werden.
Genesen und/oder geimpft, sowie Schüler*innen bis 18 Jahre.
Der Impf- oder Genesenenstatus muss nachgewiesen und kontrolliert werden. Schüler*innen bis 18 Jahre benötigen einen Nachweis, dass sie in ihren Schulen regelmäßig getestet werden.