Corona: Wer darf ins BRUNO?

Landesregierung in Sachsen-Anhalt beschließt 2G-Optionsmodell

Genesen und/oder geimpft, sowie Schüler*innen bis 18 Jahre.

Der Impf- oder Genesenenstatus muss nachgewiesen und kontrolliert werden. Schüler*innen bis 18 Jahre benötigen einen Nachweis, dass sie in ihren Schulen regelmäßig getestet werden.

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