![Landesregierung in Sachsen-Anhalt beschließt 2G-Optionsmodell](https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/2021/09/img262589964.jpg)
Genesen und/oder geimpft, sowie Schüler*innen bis 18 Jahre.
Der Impf- oder Genesenenstatus muss nachgewiesen und kontrolliert werden. Schüler*innen bis 18 Jahre benötigen einen Nachweis, dass sie in ihren Schulen regelmäßig getestet werden.
Genesen und/oder geimpft, sowie Schüler*innen bis 18 Jahre.
Der Impf- oder Genesenenstatus muss nachgewiesen und kontrolliert werden. Schüler*innen bis 18 Jahre benötigen einen Nachweis, dass sie in ihren Schulen regelmäßig getestet werden.