Anhang 6: Ablauf bei Verletzungen

Kategorien: Allgemein | Kommentar schreiben

Anhang 5: Arbeitshilfe Dokumentation

Arbeitshilfe zur Dokumentation in Verfahren im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen

Eigene Wahrnehmungen und Beobachtungen

  • Was fällt besonders auf?
  • Seit wann?
  • Gibt es Veränderungen im Lebensumfeld des Kindes / der jugendlichen Person?
  • Wenn ja, welche?
  • Seit wann?

Wenn das Kind / die jugendliche Person klare verbale Äußerungen zu den Gewaltsituationen mitteilt:

  • Wann hat sich das Kind / die jugendliche Person wem anvertraut?
  • Wo und in welcher Situation?
  • Was könnte evtl. die Situation ausgelöst haben, dass das Kind / die jugendliche Person sich anvertraut?
  • Was genau wurde erzählt?
  • Welche Fragen wurden dem Kind /der jugendlichen Person gestellt?
  • Hat das Kind / die jugendliche Person eine tatverdächtige Person benannt?
  • Wurde dem Kind / der jugendlichen Person etwas zugesagt?
  • Gibt es eine Vereinbarung, die aus dem Gespräch resultiert.

Verhaltensauffälligkeiten, die einen Verdacht auf sexuelle Gewalt vermuten lassen:

  • Welche Auffälligkeiten und/oder Verhaltensänderungen begründen den Verdacht?
  • Gibt es Hinweise aus dem sozialen oder familiären Umfeld des Kindes / der jugendlichen Person, die den Verdacht der sexuellen Gewalt verstärkt haben? Wenn ja, welche?

Bei Gebrauch von digitalen Medien:

  • Material sichern z.B. Screenshots von Chatverläufen anfertigen, Fotos abspeichern

Kategorien: Allgemein | 1 Kommentar

Anhang 4: Verfahrensablauf_extern

Kategorien: Allgemein | Kommentar schreiben

Anhang 3: Verfahrensablauf_Kollegen

Anm. 1: Krisenkommunikation

Zur Krisenkommunikation gehört vor allem auch die Information der Elternvertreter*innen, anderer Eltern, aller Eltern! Der Informationspflicht gegenüber den Eltern sollte man unbedingt zügig aber nicht übereilt nachkommen. Dies ist wichtig, da Sie dadurch möglicherweise über weitere Vorfälle in Kenntnis gesetzt werden. Beziehen Sie Ihre externe Beratung mit in die Planung und Durchführung von Elterngesprächen und Elternabenden ein. Eltern sind verständlicherweise sehr emotional. Ein bedachtsamer, ehrlicher Umgang damit ist wichtig.

  • Bitte beachten: Die Information der Eltern sollte nach dem Grundsatz erfolgen: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Die Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen sind zu beachten. Die Offenlegung von Täterwissen unbedingt muss vermieden und der Opferschutz sichergestellt sein. Die Information darf keinen Anlass zu übler Nachrede bieten.

Anm. 2: Wenn gewichtige Anhaltspunkte die Vermutung bestätigen:

  • Gespräch mit dem*der betroffenen Mitarbeitenden (Informationen einholen, Anhörung, dabei von der Unschuldsvermutung ausgehen, keine suggestiven, sondern offene Fragen stellen)
  • Gespräch mit den Sorgeberechtigten (über Sachstand informieren, bisherige Schritte darstellen, Beratungs- und Unterstützungsangebote anbieten, verdeutlichen, dass gerichtsverwertbare Gespräche nur durch die Kriminalpolizei erfolgen dürfen, nächste Schritte abstimmen)

Anm. 3: Rehabilitationsverfahren

Der Nachsorge ist ein hoher Stellenwert einzuräumen und bedarf in der Regel einer qualifizierten externen Begleitung. Gleichzeitig muss die Leitung umfassend und ausführlich über das Verfahren informieren. Dies bedeutet eine intensive Nachbereitung im Team, aber auch gegenüber Eltern und Elternvertreter*innen. Die Personen im eigenen Sozialraum müssen sensibel und ausreichend informiert werden. Die Rehabilitation muss mit der gleichen Intensität und Korrektheit durchgeführt werden, wie die Aufklärung eines Verdachtes.

Kategorien: Allgemein | Kommentar schreiben

Anhang 2: Verhaltensampel

Kategorien: Allgemein | Kommentar schreiben

Anhang 1: Risikoanalyse

Anhang 1:                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

Risikoeinschätzung

Name der Einrichtung:  Bruno-Bröker-Haus

Diese Einschätzung wurde vorgenommen am __27.10. und 28.10.2021__________________

von den _hauptamtlichen Mitarbeiter*innen des Bruno-Bröker-Hauses_________________

  1. Zielgruppe

1.1 Altersstruktur: von 12 bis 21 Jahren

1.2 Umgang mit Nähe und Distanz: Gibt es klare Regeln für eine professionelle Beziehungsgestaltung?

Welche? ______________________________________________________________________

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

1.3 Übernachtungen, Beförderungs-, Wohnsituationen

Finden Übernachtungen / Fahrten / Reisen mit zu Betreuenden statt?                       O  Ja  /  O Nein

Geschieht dies in der Einzelbetreuung?                                                                        O  Ja  /  O Nein

Gibt es hierfür Regeln, die überprüfbar sind? Welche? _____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

1.4 Räumliche Gegebenheiten: Innenräume

Gibt es abgelegene, einsehbare Bereiche (auch Keller und Dachböden)?                    O  Ja  /  O Nein

Welche? ______________________________________________________________________

Gibt es bewusste Rückzugsräume?                                                                               O  Ja  /  O Nein

Welche? ______________________________________________________________________

Wie werden diese genutzt?

_____________________________________________________________________________

Welche Risiken könnten daraus entstehen?

_____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung:

_____________________________________________________________________________

1.5 Räumliche Gegebenheiten: Außenbereich

Gibt es Bereiche auf dem Grundstück, die sehr schwer einsehbar sind? Welche? _____________________________________________________________________________

Ist das Grundstück von außen einsehbar? Wie? _____________________________________________________________________________

Ist das Grundstück unproblematisch betretbar? Wie? _____________________________________________________________________________

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

Wer hat (regelmäßigen) Zutritt zur Einrichtung und kann sich unbeaufsichtigt aufhalten? _____________________________________________________________________________

Mögliche Personengruppen (z. B. Handwerker*innen, externe Hausmeister*innen, Reinigungskräfte, Nachbar*innen, externe Pädagogen*innen und Fachkräfte) _____________________________________________________________________________

Wer kann sich in der Einrichtung unbeaufsichtigt aufhalten? _____________________________________________________________________________

Sind die Personen in der Einrichtung persönlich bekannt?                                           O  Ja  /  O Nein

Sind es regelmäßige Aufenthalte?                                                                                O  Ja  /  O Nein

Werden die Gäste namentlich erfasst, Aufenthaltszeiträume dokumentiert?              O  Ja  /  O Nein

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

  • Personalentwicklung

Liegt das erweiterte Führungszeugnis für alle Mitarbeitenden vor?                            O  Ja  /  O Nein

(Keines älter als 5 Jahre, bei Neueinstellungen nicht älter als 3 Monate)

In welchen zeitlichen Abständen wird es wieder neu angefordert?_________________________

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

2.1 Stellenausschreibungen

Stellen die Stellenausschreibungen den Kinderschutzaspekt besonders heraus?        O  Ja  /  O Nein

Wie kommunizieren Sie es?________________________________________________________

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

2.2 Bewerbungsgespräche

Weisen Sie ausdrücklich auf das Schutzkonzept / den Kinderschutzgedanken hin?     O  Ja  /  O Nein

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

2.3 Arbeitsverträge

Sind in die Arbeitsverträge Zusatzvereinbarungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt aufgenommen?                                                                                                                                       O  Ja  /  O Nein

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

2.4 Einstellungssituation, Personalgespräche

Gibt es einen Einarbeitungsplan?                                                                                  O  Ja  /  O Nein

Werden regelmäßige Probezeitgespräche durchgeführt?                                            O  Ja  /  O Nein

Finden regelmäßige Personalgespräche (auch nach der Probezeit) statt?                   O  Ja  /  O Nein

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

Erteilen Bewerbende ihr Einverständnis, dass Sie vorherige Arbeitgeber zur Thematik des Machtmissbrauchs kontaktieren dürfen?                                                                                                     O  Ja  /  O Nein

2.5 Fachwissen in allen Bereichen der Organisation

Sind Beschäftigte aus allen Bereichen zu folgenden Themen geschult?

Kinderschutz                                                                                                                  O  Ja  /  O Nein

Machtmissbrauch                                                                                                          O  Ja  /  O Nein

Gewalt                                                                                                                            O  Ja  /  O Nein

Sexualpädagogik                                                                                                            O  Ja  /  O Nein

Stehen in der Einrichtung / allen Bereichen entsprechendes Informationsmaterial und Fachliteratur zur Verfügung?                                                                                                                    O  Ja  /  O Nein

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

2.6 Zuständigkeiten und informelle Strukturen

Sind Zuständigkeiten klar geregelt?                                                                              O  Ja  /  O Nein

Welche? ______________________________________________________________________

Gibt es informelle Strukturen?                                                                                      O  Ja  /  O Nein

Welche? ______________________________________________________________________

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

Sind nicht-pädagogische Mitarbeitende oder Aushilfen (z. B. Nachtdienste) über bestehende Regeln informiert / beteiligt?                                                                                                    O  Ja  /  O Nein

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

2.7 Kommunikations- und Wertekultur

Gibt es eine mit allen Beschäftigten gemeinsam entwickelte Wertekultur (Menschenbild / Bild vom Kind, pädagogische Grundsätze, Leitgedanken etc.)?                                                            O  Ja  /  O Nein

Welche? ______________________________________________________________________

Gibt es Kommunikationsgrundsätze, die es ermöglichen, auf und zwischen allen hierarchischen Ebenen der Einrichtung Kritik zu üben (Fehlerkultur)?                                                                     O  Ja  /  O Nein

Welche? ______________________________________________________________________

2.8  Feedbackkultur, Möglichkeiten der Reflexion, der Supervision etc., Möglichkeiten der Mitbestimmung

Kann in regelhaft etablierten Runden über Belastungen bei der Arbeit und über unterschiedliche Haltungen in wertschätzender Form gesprochen werden?                                                                O  Ja  /  O Nein

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Gibt es die Möglichkeit der kollegialen Beratung?                                                        O  Ja  /  O Nein

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

  • Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten aller relevanten Bezugsgruppen

Eltern / Sorgeberechtigte werden über folgende Maßnahmen / Gesichtspunkte zum Kinderschutz informiert:

_____________________________________________________________________________

Kinder / Jugendliche werden an folgenden Maßnahmen des Kinderschutzes beteiligt:

_____________________________________________________________________________

Ist eine Beschwerdemöglichkeit für alle relevanten Beteiligten vorhanden?               O  Ja  /  O Nein

Welche? ______________________________________________________________________

Welche Rahmenbedingungen sind vorhanden, damit alle relevanten Beteiligten „ungute Gefühle“, Übergriffe und belastende Situationen ansprechen können? (Kinderschutzbeauftragte, -fachkräfte, Fachberatungsstellen, etc.)

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

Daraus leiten sich folgende Risiken ab: _______________________________________________

Aus diesen Risiken ergeben sich folgende zukünftige Maßnahmen: _____________________________________________________________________________

Gibt es vertraute, unabhängige, interne bzw. externe Ansprechpartner*innen, die im altersgerechten Umgang geübt sind?                                                                                                                    O  Ja  /  O Nein

Sind diese Personen allen Beteiligten bekannt?                                                            O  Ja  /  O Nein

3.1 Zugänglichkeit der Informationen

Haben alle Beteiligten (Beschäftigte, Teilnehmende, Sorgeberechtigte) Zugang zu den nötigen Informationen (Regelwerk, Beschwerdemöglichkeiten etc.)?                                                              O  Ja  /  O Nein

Sind diese Informationen auch für alle verständlich?                                                   O  Ja  /  O Nein

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

  • Handlungsplan

Gibt es einen Handlungsplan (Notfallplan, Handlungskette), in dem für einen Verdachtsfall die Aufgaben und das Handeln konkret geklärt sind?                                                                                O  Ja  /  O Nein

Welche Risiken könnten daraus entstehen? _____________________________________________________________________________

Zukünftige Maßnahmen zur Abwendung: _____________________________________________________________________________

  • Andere Risiken

In unserer Einrichtung / von meinem Blickfeld aus sehe ich Risiken in weiteren Bereichen

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

_____________________________________________________________________________

Unterschriften:

Kategorien: Allgemein | Kommentar schreiben

Das Schutzkonzept für das Bruno-Bröker-Haus

Stand: 11/2021

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter und anderer Gewalt

Hintergrund und Vorbemerkung

Die vielfältigen Angebote und Möglichkeiten, die abhängig von Interessen und Talenten entwickelt werden und die das Leben und Erleben bereichern, sind verbunden mit Persönlichkeitsentwicklung, Gemeinschaftserlebnissen, Erfahrung von Selbstwirksamkeit und Erfolg, geistigem und spirituellem Wachstum, Erleben von Freundschaft und Vertrauen. Oft sind sie geprägt von Möglichkeiten von Mitwirkung und Mitgestaltung, von demokratischen und emanzipatorischen Prinzipien und basieren im besten Fall auf Achtung und Umsetzung der Kinderrechte.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit birgt mit Blick auf (sexuelle) Gewaltausübung zum einen die besondere Chance, betroffenen Mädchen und Jungen Hilfe zu ermöglichen. Zum anderen besteht die Herausforderung, Kinder und Jugendliche davor zu schützen, dass sie in der Jugendfreizeiteinrichtung selbst (sexueller) Gewalt begegnen.

Das Schutzkonzept für das Bruno-Bröker-Haus verfolgt demnach zwei Aufgaben: Betroffenen Hilfestellungen bieten und kein Tatort werden.

An den Angeboten im Bruno-Bröker-Haus nehmen Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichsten Lebenslagen teil. Manche Mädchen und Jungen, die persönliche, schulische oder familiäre Probleme belasten, suchen hier nicht zuletzt auch Ablenkung und stärkende Erfahrungen, die ihnen helfen können, ihre Probleme zu bewältigen oder besser zu ertragen. Die Besonderheiten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wie z. B. die Freiwilligkeit, Möglichkeiten für vertrauensvolle Beziehungen zu Gleichaltrigen, älteren Jugendlichen oder Erwachsenen, Geltung von weniger bzw. anderen Regeln, gegebenenfalls weniger Aufsicht und mehr Freiheit, können zudem Kindern und Jugendlichen einen Rahmen bieten, sich anzuvertrauen, Trost und Unterstützung zu finden. Mädchen und Jungen mit der Erfahrung des sexuellen Missbrauchs sehen hier möglicherweise die (einzige) Chance, Ansprechpersonen zu finden. Hier ist es unerlässlich, dass die hauptamtlichen Mitarbeitenden entsprechend geschult, informiert und vernetzt sind, damit sie wissen wie und wo Hilfe und Begleitung für die Betroffenen ermöglicht wird.

Die genannten Besonderheiten bieten Chancen zur Hilfe, stellen aber zugleich auch spezifische Gefahren dar, dass Mädchen und Jungen hier sexuelle Gewalt erfahren: Zum Beispiel können vertrauensvolle Beziehungen, aber auch die Bewunderung der Kinder und Jugendlichen für Trainer, Betreuerinnen oder Gruppenleiter für sexuellen Missbrauch ausgenutzt werden. Gruppendynamiken können dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ihre Grenzen überschreiten (lassen), um dazu zu gehören. Ein geringer Altersabstand zu Leitungspersonen kann zu Unklarheiten in den Rollen führen, Grenzen zwischen Betreuern und Betreuten verwischen und das tatsächlich vorhandene Machtgefälle kaschieren. Es ist daher sehr wichtig, für die Jugendfreizeiteinrichtung passende präventive Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, z. B. in der Auswahl von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, sowie einen konkreten Handlungsplan für das Vorgehen bei Verdacht zu erstellen und diesen bekannt zu machen.  

Schutzkonzept

Gemäß der Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe

(§§ 8a und 72a SGB VIII) in der Fassung vom 11. 12. 2013 [Gesetzestext siehe Anhang 7]

Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen des Bruno-Bröker-Hauses streben an, Kindern und Jugendlichen Anregung und Förderung, Wertschätzung, Bindung und Beziehung in der Gruppe sowie Wohlergehen zu bieten. In vielfältigen Angeboten können Kinder und Jugendliche ohne Erwartungsdruck und wertschätzend ihre Stärken und Fähigkeiten entdecken, ausprobieren und verfeinern. Die Angebote des Bruno-Bröker-Hauses sollen ein kreativer Frei- und Schutzraum für junge Menschen sein. Kinderschutz und ein am Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen orientiertes Denken und Handeln ist ein zentraler Wert.

In den Angeboten des Bruno-Bröker-Hauses sollen persönliche Nähe, Lebensfreude sowie ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Werte wie Respekt, Wertschätzung und Vertrauen prägen die Arbeit der Mitglieder. Durch einen altersgemäßen Umgang werden Kinder und Jugendliche in ihrer gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe und darin unterstützt, soziale Kompetenzen zu entwickeln. Die Persönlichkeit und die Würde der anvertrauten jungen Menschen wird durch die Mitarbeiter*innen im Bruno-Bröker-Haus geachtet.

Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen und Anspruch auf Unterstützung und Hilfe bei sexuellen und/oder anderen gewalttätigen Übergriffen haben. Das Schutzkonzept soll Handlungssicherheit bei präventiven Maßnahmen bieten und dabei helfen, im Falle einer notwendigen Intervention die erforderlichen Schritte einzuleiten. Dadurch werden nicht nur die Kinder und Jugendlichen geschützt, sondern auch die beteiligten Beschäftigten, indem das Kinderschutzkonzept den transparenten und offenen Austausch mit dem Thema (sexuelle) Gewalt fördert.

Inwieweit im Bruno-Bröker-Haus ein Risiko besteht, dass mögliche Übergriffe von Mitarbeitenden selbst vorfallen und unbemerkt bleiben könnten, wurde in einer Risikoanalyse eingeschätzt. Hierzu haben die hauptamtlichen Mitarbeiter in einem umfassenden und systematischen Diskussionsprozess einen Arbeitsbogen [siehe Anhang 1] bearbeitet. Als Ergebnis wird festgehalten, dass das Risiko im Bruno-Bröker-Haus als eher gering eingeschätzt wird.

Diese Bewertung spiegelt wieder, dass bei den hauptamtlichen Mitarbeitern eine hohe Sensibilisierung für Gefahrensituationen vorhanden ist, dass eine 100%ige Sicherheit für Kinder und Jugendliche allerdings nicht herzustellen ist, zumal die konzeptionelle Ausrichtung eine hohe Niedrigschwelligkeit und Offenheit vorgibt.

‚Virtueller‘ Kummerkasten

Es besteht für Besucherinnen und Besuchern eine umfassende Möglichkeit, um Übergriffe und Verletzungen dieses Schutzkonzept zu melden. Ein Aushang gibt Aufschluss darüber,

  • dass sie direkt die drei hauptamtlichen Mitarbeitenden ansprechen können,
  • dass sie eine Email an bbh@ahrensburg.de schreiben, die zeitgleich an alle drei hauptamtlichen Mitarbeiter geht,
  • dass sie das Gespräch mit der Jugendpflegerin der Ahrensburg suchen; hier können auch sie eine E-Mail an caroline.vonLowtzow@ahrensburg.de schreiben.

Dieses Verfahren bietet für die Jugendlichen einen einfachen und auf Wunsch auch anonymen Zugang und minimiert etwaige Vertuschungsversuche.

Verhaltensampel

Welches Verhalten im Bruno-Bröker-Haus als wünschenswert, tolerabel und inakzeptabel gilt, ist in der Verhaltensampel festgehalten.  Diese Verhaltensampel [siehe Anhang 2] wurde gemeinsam mit den Jugendlichen, die die Einrichtung nutzen, entwickelt und wird hier auch regelmäßig weiterentwickelt.

Unangemessenes Verhalten von Mitarbeiter*innen

Sollte – entsprechend dieser Maßgabe – ein solches Verhalten auffällig werden, gilt es, dies unbedingt – gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dritten (Sechs-Augen-Prinzip) – behutsam und offen anzusprechen. Den genauen Ablauf, wie auf solches Verhalten reagiert werden sollte, ist in einem Verfahrensablauf [siehe Anhang 3] festgeschrieben.

Über den Verfahrensablauf bei Verdacht gegenüber Kolleg*innen hinaus gilt folgender Standard: Alle Beschäftigten müssen bei Arbeitsantritt ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Eine Kindeswohlgefährdung stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat dar. Sobald eine Anzeige gestellt wurde, sind die betreffenden Behörden / Institutionen verpflichtet zu ermitteln. Es sollte also nicht unüberlegt und vorschnell geurteilt werden. Informationen müssen diskret behandelt werden und dürfen nicht an Dritte (z.B. Medien) weitergegeben werden. Es ist wichtig, jeden Vorgang mit einem entsprechenden Protokoll intern schriftlich zu dokumentieren.

Verdacht auf externe Kindeswohlgefährdung

Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, die bei Kindern und Jugendlichen auf Missbrauch durch Personen außerhalb des Bruno-Bröker-Hauses hindeuten, gilt es für die Mitarbeiter*innen des Bruno-Bröker-Hauses nach einem detailliert einzuhaltenden Verfahrensablauf [siehe Anhang 4] zu reagieren.

Oberste Priorität im Falle eines Verdachtes hat der Schutz des Kindes bzw. des Jugendlichen. Andeutungen oder Äußerungen, die einen vorgefallenen Missbrauch nahelegen, sollten in jedem Fall ernst genommen werden, es sollte in jedem Fall Hilfe angeboten werden. Bei jedem Verdacht wird die Leitung der Stadtjugendpflege informiert werden.

Sexuelle Übergriffe von Kindern und Jugendlichen unter einander

Hier würde ein reiner Verfahrensablauf zu kurz greifen. Bei sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen muss über pädagogische Interventionen gesprochen werden auf der Grundlage von einer differenzierten Betrachtung von Grenzverletzungen, Übergriffen und sexuellem Missbrauch. Gerade bei übergriffigen Kindern sind das pädagogische Umgehen mit diesem Verhalten, Schutz der betroffenen Kinder und wirksame Formen der Einflussnahme auf übergriffige Kinder gefragt. Dazu ist es in der Regel notwendig, sich von einschlägigen Beratungsstellen beraten und ggf. begleiten zu lassen.

„Insofas“ (Insofern erfahrene Fachkräfte)

Bei Unsicherheit darüber, ob eine Missbrauchssituation vorliegt und was getan werden kann, können sogenannte „Insofas“(Insofern erfahrene Fachkräfte) zu Rate gezogen werden. Eine Liste dieser im Bereich Kindeswohlgefährdung geschulten Personen findet sich auf der Internetseite des Kreis Stormarn ( https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/

jugend-und-schule/soziale-dienste/kindeswohl-insoweit-erfahrene-fachkraefte/index.html)

Dokumentation

Bei diesen Verfahren im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdungen ist es sehr wichtig, die einzelnen Wahrnehmungen und Aktionen zu dokumentieren. Eine Arbeitshilfe hierzu findet sich im Anhang [siehe Anhang 5].

Unfälle und Verletzungen von Kindern und Jugendlichen

In der Einrichtung und auf dem Außengelände kann es zu Unfällen kommen. Kinder und Jugendliche in der Einrichtung vor Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen ist eine gemeinsame Aufgabe aller Mitarbeiter*innen. Will man jungen Menschen Erfahrungs- und Entwicklungsräume anbieten, in denen sie sich erproben können und auch sollen, lassen sich Unfälle und Verletzungen jedoch nie ausschließen. Diese Verfahrensregeln haben daher den Zweck, Leitlinien für angemessenes und situationsgerechtes Verhalten im Notfall aufzuzeigen. Sie werden in verschiedenen Räumen ausgehängt, sodass sie jederzeit sichtbar sind. Wir wollen nicht nur gesetzliche Anforderungen umfassend umsetzen und damit haftungsrechtliche Risiken minimieren, sondern vor allem eine kompetente Betreuung sicherstellen.

Über den Verfahrensablauf bei verletzten Kindern und Jugendlichen [siehe Anhang 6] hinaus gilt folgender Standard:

Alle festangestellten Mitarbeiter*innen sollen im zweijährigen Turnus einen Ersthelfer-Auffrischungskurs absolvieren.

Bestätigung

Hiermit bestätige ich eine Erläuterung zum Thema:

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Bruno-Bröker-Hauses

erhalten zu haben.  

Das Schutzkonzept ist mir in schriftlicher Form ausgehändigt worden. Die Anhänge, auf die das Schutzkonzept verweist, liegen im Bruno-Bröker-Haus aus und sind auf der Internetseite www.brunobroekerhaus.de nachzulesen.

  •  

Name: _________________________________________________________________________

Ahrensburg, _______________    _______________________________________________________

  Datum                             Unterschrift

Kategorien: Allgemein | Kommentar schreiben

Der Familien-Flohmarkt (angedacht für den 26.09.2021) auf dem Stormarnplatz fällt leider aus.

Grund: Corona-Beschränkungen sowie Umbau der Grünfläche zum Parkplatz

Ob der Flohmarkt im Mai 2022 wie gewohnt stattfinden kann, werden wir rechtzeitig, auch an dieser Stelle, bekanntgeben.

Kategorien: Allgemein | Kommentar schreiben

Familien-Flohmarkt in Corona-Zeiten

Der Familienflohmarkt auf dem Stormarnplatz kann erst dann wieder stattfinden, wenn es

keine

Mengenbeschränkungen hinsichtlich der Besucher*innenzahlen mehr gibt.

Kategorien: Allgemein | Schlagworte: | Kommentar schreiben

break the ballet

Kategorien: Allgemein | Kommentar schreiben